(Mail vom 9.2.2021) Die Krisenstabsleitung hat sich gestern dazu beraten und folgende Regelung beschlossen: Es ist zu begrüßen, dass die Universität den Studierenden, die zuhause nicht die geeignete Infrastruktur für virtuelle Prüfungen haben, Unterstützung in Form von Räumlichkeiten mit geeigneter Ausstattung gewährt. Hierbei sind folgende drei "Stufen" einzuhalten: 1. Handelt es sich um lediglich einen Studierenden, der bei seinem verantwortlichen Dozenten angemeldet hat, zuhause infrastrukturelle Schwierigkeiten zu haben (Hardware, Internetverbindung...), so kann der prüfungsverantwortliche Dozent eigenverantwortlich einen geeigneten Raum innerhalb der Fakultät zur Verfügung stellen und organisiert die Aufsicht. 2. Sind es 1 - 3 Studierende, die einen digitalen Arbeitsplatz benötigen, so ist über den/die jeweilige*n Studiendekan*in ein geeigneter Raum auszusuchen und mit entsprechendem Hygienekonzept die Durchführung zu organisieren. 3. Sind digitale Arbeitsplätze für mehr als 3 Studierende notwendig, so ist bei der Krisenstabsleitung eine Sondergenehmigung für die Nutzung eines Cip-Raumes o.ä. zu beantragen, da dies dann bereits mit einer Präsenzprüfungsveranstaltung vergleichbar ist.